Der Freistaat plant angesichts der aktuellen Entwicklungen und gegenwärtig sinkender Infektionszahlen während der Coronavirus-Pandemie in Sachsen weitere Lockerungen. Diese betreffen auch den Sport und gelten voraussichtlich ab dem 18. Mai 2020. Dann soll eine neue Rechtsverordnung in Kraft treten. Das sächsische Kabinett will dazu am 12. Mai 2020 die entsprechenden Regelungen beschließen.
Zu den weitergehenden angedachten, aber noch nicht beschlossenen Lockerungen, die nun von Kabinettsmitgliedern angekündigt wurden, zählen auch, dass neben Außensportstätten ab dem 18. Mai ebenso Innensportanlagen, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen (aber jeweils keine Duschen und Saunen) unter Auflagen genutzt werden dürfen. Laut Landesverband Pferdesport Sachsen betrifft die Öffnung auch die Nutzung von Reithallen. Dies konnte das Sächsische Ministerium des Innern aber am Donnerstag nicht bestätigen.
Die Öffnung von Freibädern und Außenanlagen von Schwimmbädern könnte laut der Planungen mit einem entsprechenden Beschluss vom 12. Mai 2020 ebenfalls folgen – alles jedoch auch hier unter Auflagen. Denn die Lockerungen seien nur in der Form durch- und fortführbar, wenn sich alle Beteiligten an die Abstands- und Hygieneregeln halten, die sich bereits aus der jetzigen Allgemeinverfügung ergeben. (skl/Foto: skl)