Die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen ist heute veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonnabend, dem 24. Oktober 2020, in Kraft und bildet nun vorerst den rechtlichen Rahmen, zum Beispiel auch für Sportveranstaltungen im Landkreis mit (!) Publikum. Sie ist nachzulesen unter folgendem Online-Link:  

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-SchutzVO.pdf  

und zudem die entsprechende neue Allgemeinverfügung des Freistaates:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverordnung-Hygieneauflagen-2020-10-24.pdf

 

Der Sportbetrieb ist demnach weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt. Mehr zum Thema Sport mit Publikum soll in Kürze folgen. 

Das Landratsamt hatte am Mittwoch auf Nachfrage mitgeteilt, dass gemäß der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Sportveranstaltungen dort nur ohne Publikum stattfinden dürfen.  

Der Freistaat hat gestern mitgeteilt, dass bei einer Überschreitung des Grenzwertes von 50 Neuinfektion binnen sieben Tagen maximal noch 100 Personen an Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Ausnahmen seien möglich, wenn ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Landkreis erneut (!) abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt. So steht es auch in der neuen Corona-Schutz-Verordnung unter §7, (3), 6.

 

Laut dem Kreisfußballverband KVFSOE, der ebenfalls dazu beim Landratsamt nachgefragt hatte, sei es nach jetzigem Stand der Dinge aber möglich, Zuschauer zu den Spielen zuzulassen. Die Voraussetzung dafür sei jedoch, ein aktuelles genehmigte Hygienekonzept. Dies ergibt sich aus einer Verbandsmeldung, die hier nachzulesen ist:

https://kvfsoe.de/2020/10/23/neu-zuschauerregelung-am-wochenende/?fbclid=IwAR22Wn6-KGqJCrw9E-Nx2ERhnFzvy26so8SXDDsuv-5BDj5O2Ng6XR2Yt2g

Mögliche Änderungen sind vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. (skl/Foto: skl)