Die bis einschließlich 31. März (!) 2021 geltende neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung und auch die neue Anordnung zu den Hygieneregeln sind veröffentlicht worden. Beide sind heute in Kraft getreten. Da der Sieben-Tages-Inzidenzwert, also die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, binnen fünf Tagen im Freistaat UND im hiesigen Landkreis jeweils unter 100 liegt, sind ab dem heutigen Montag ebenfalls im Sport Lockerungen im Lockdown möglich. Dies bestätigte das Landratsamt am Wochenende. Kommunale Behörden in Sachsen erlassen Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des Freistaates.

Sportstätten bleiben demnach für den Breitensport mit folgender Ausnahme weiterhin geschlossen: Individualsport, und nur dieser, ist mit Blick auf die aktuelle Inzidenz alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.  

Klassischer Mannschaftssport ist demnach nicht gestattetDas Training unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ist aber ebenso für die oben genannten Personen möglich. Hierzu bitte zusätzlich stets in die beigefügte Allgemeinverfügung des Freistaates schauen, die HIER nachzulesen ist. 

 

Zuschauer sind nicht erlaubt. Das bedeutet auch, dass Eltern ihre Kinder zum Training wieder im Eingangsbereich der Sportanlagen abgeben müssen. Umkleiden, Duschen und/oder Sanitärbereiche sollten nur dann genutzt werden, wenn die Umsetzung der Abstands- und Hygienevorgaben auch tatsächlich ermöglicht werden kann. Maskenpflicht besteht dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Für die aktiven Teilnehmer besteht während des Sports keine Maskenpflicht. 

 

Weitere Lockerungen, die zusätzlich den kontaktfreien Sport von kleinen Gruppen mit Jugendlichen ab 15 Jahren und/oder Erwachsenen im Außenbereich mit bis zu 20 Personen pro Gruppe betreffen, gelten ab einem jeweiligen Inzidenzwert von unter 50 im Freistaat UND im Landkreis. 

 

Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist zusätzlich dazu erst ab 22. März möglich, wenn sich der Inzidenzwert im Freistaat UND im Landkreis an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht hat. Außerdem gilt zusätzlich diese Bedingung: Es muss für jeden Teilnehmer der geplanten Sporteinheiten ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder –Selbsttest vorliegen. 

Sport im Freien bzw. Bewegung im Freien ist ein triftiger Grund und auch bei Inzidenzwerten von über 100 unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt. 

 

Die maßgeblichen Inzidenzwerte des Robert-Koch-Institutes am heutigen Montag liegen bei 86,7 in Sachsen und 76,6 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. 

 

(skl/Foto: skl) 

 

NEUE Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 8. März bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf

(Online)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05_neu

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

NEUE Anordnung des Freistaates zu den Hygieneregeln (gültig bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06.pdf

(Online)

SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

AKTUELLE Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (gilt zunächst ab 8. März 2021 bis 31. März 2021):

https://www.landratsamt-pirna.de/download/2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis.pdf

(Online)

2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis

(pdf-Datei zum Herunterladen)