Heute ist die geänderte bis 6. Februar 2022 geltende Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten. Neben Lockerungen im Sport dürfen Sportstätten nicht nur für Kinder und Jugendliche öffnen. Ab 18 Jahren gilt draußen 2G, drinnen 2Gplus.
Wer jünger als 18 ist, benötigt keinen extra Nachweis für den Zutritt in die Sportstätten. Ausnahme: Wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahren NICHT mehr zur Schule oder Berufsschule geht, dann muss er oder sie laut LSB-Information einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
Training und Wettkämpfe sind zudem im Vereinssport ohne Kontaktbeschränkungen möglich.
Für Übungsleiter im Vereinssport gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie dürfen laut Landessportbund unter 3G-Bedigungen in die Sportstätten. Im Nachwuchsbereich war dies bereits der Fall.
Mit Verweis auf den Paragrafen 21a, Absatz (14) und den Paragrafen 13, Absätze (2) und (3) der aktualisierten Corona-Notfall-Verordnung (Seiten 10 und 16) gilt 3G für Anleitungspersonal aber auch im Erwachsenbereich.
Falls es doch noch anderweitige Aussagen zum Thema Übungsleiter und 3G geben sollte, veröffentlicht auch der KSB eine Mitteilung dazu.
Geänderte Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (gilt ab 14. Januar 2022 bis 06. Februar 2022, aktuelle Sonderregelungen ab Seite 14):
FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes (Fassung vom 14. Januar 2022):
https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq
Weitere Infos/Regelungen vom sächsischen Sozialministerium zum Thema Corona:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
(skl/Foto: skl)