Trotz zuletzt steigender Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen wird es ab dem 3. April 2022 auch in Sachsen zahlreiche Lockerungen geben. Vor dem Hintergrund des neuen bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes gelten fortan nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Die Krankenhausbetten sind außerdem nicht ausgelastet mit Covid-19-Patienten. Bei den Normalbetten sind es aktuell fast 89 Prozent, bei den Betten auf Intensivstationen aber nur rund 67 Prozent. Daher seien Lockerungen möglich.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung entsprechend eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt bis einschließlich 30. April 2022.

Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt demnach nur noch einrichtungsbezogen: So ist diese u. a. weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.

Die FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Bei Schülerinnen und Schülern ist in Busse und Bahnen weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.

Neben der Maskenpflicht sehen die Basisschutzmaßnahmen unverändert weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor. Von der Testpflicht, die für Personen ab 6 Jahren gilt, betroffen sind unter anderem:

  • Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. und
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen o.ä.

Zudem empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.

Die Maskenpflicht in Schulen und Kitas fällt indes ab 3. April weg. Die anlasslose Testpflicht in Schulen wird nach den Osterferien, also ab dem 25. April wegfallen.

Die neue Verordnung ist in Kürze unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Weitere Details zum Thema Sport folgen nach der Veröffentlichung.

(skl/sachsen.de/Foto: skl)