Das Teilhabechancengesetz mit seinen neuen Fördermöglichkeiten bietet Chancen für Langzeitarbeitslose, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (KSB) sucht derzeit im Rahmen dieses Förderprogramms Langzeitarbeitslose, die bei Sportvereinen als Platzwart und für andere Tätigkeiten eingesetzt werden möchten. Mehrere Sportvereine und Kommunen in der Region haben bereits ihr Interesse daran signalisiert.

Die Teilnehmer werden dann über das Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II) gefördert. Der KSB in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen und dem Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vermittelt die Bewerber. Diese werden dann als Teilnehmer eingestellt und unterstützen die Sportvereine mit ihrem Einsatz sehr.
Wer Interesse daran hat, kann sich ab sofort gerne bei Pierre Heinrich, dem zuständigen Mitarbeiter für Beschäftigungsprojekte melden. Von dieser neuen Fördermöglichkeit des Teilhabechancengesetzes können Langzeitarbeitslose profitieren, die älter als 25 Jahre sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig, also nie länger als ein halbes Jahr, beschäftigt waren.
Anfragen bitte per E-Mail an heinrich@kreissportbund.net schicken oder anrufen unter Tel.: 03501-49190-14.
(skl/Foto: skl)