Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereitet weitere Maßnahmen zur erhofften Eindämmung des Coronavirus-Infektionsgeschehens vor. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an. Und für die kommenden Tage ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Aktuell gibt es 233 positiv getestete Personen im Landkreis, 13 mehr als am Vortag. In den vergangenen sieben Tagen wurden 145 weitere Personen positiv getestet, so das Landratsamt.
Daraus ergeben sich 59,1 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.
Im Vergleich zur Pressemitteilung des Landratsamts vom Montag wurde dieses Mal aber auf das Herausrechnen von lokalen Hotspots, ein stark betroffenes Pflegeheim in Freital, verzichtet.
Derzeit befinden sich zehn Personen in stationärer Behandlung. Es wurden an diesem Dienstag 300 Tests durchgeführt.
Im gesamten Bundesgebiet wird seit Juni stetig mehr getestet. Die Anzahl der festgestellten positiven Testergebnisse ist allerdings laut Statistiken des Robert-Koch-Instituts in Relation höher und ist zuletzt wieder angestiegen (auf rund 2,5 Prozent). Als Erklärung für den aktuellen Anstieg reiche die erhöhte Testanzahl nicht aus.
Aufgrund der Corona-Lage bereitet der hiesige Landkreis nun eine neue Allgemeinverfügung vor. In dieser werden laut Landratsamt verschiedene Maßnahmen festgelegt, die bei der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelten werden. Die bereits bestehende seit heute geltende Allgemeinverfügung und die dort getroffenen Festlegungen werden insofern fortgeschrieben. Damit einher gehe „ein intensiver Abwägungsprozess zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“. Die neue Allgemeinverfügung soll am 22. Oktober 2020 in Kraft treten.
Die Grenzwerte hängen mit den personellen Kapazitäten zusammen, über die die Behörden bei der Kontaktnachverfolgung verfügen. Diese habe sich bisher im Freistaat als ein sehr wichtiges Instrument in der Coronavirus-Pandemie erwiesen.
In der neuen Allgemeinverfügung werden u.a. auch Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, zu stärker begrenzten Teilnehmern privater Feiern und Vereinsfeiern, zur früheren Sperrstunde und zu Sportveranstaltungen ohne Zuschauer aufgeführt sein. Mehr dazu in Kürze.
(skl/Foto: skl)