Mehr Eigenverantwortung und auf häufiges Lüften und Mindestabstände achten: Sport ohne Publikum ist nach der neuen, am Mittwoch veröffentlichten ab 6. Juni 2020 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates unter Einhaltung der Hygieneregeln in Außen- und Innensportstätten erlaubt. Das gilt auch für den Mannschaftssport. Wo immer möglich, ist beim Sport aber weiterhin auf die Abstandsregeln zu achten. Das Sozialministerium des Freistaates hat heute die Allgemeinverfügung (LINK) mit den entsprechenden Hygieneregeln (Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus) veröffentlicht. Unter Punkt 12 sind dort die einzelnen Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness-und Sportstudios sowie Tanzschulen aufgelistet.

Der Kreissportbund hatte am Donnerstag nach mehreren Anfragen von Vereinen beim Sächsischen Sozialministerium (SMS) und  beim Sächsischen Innenministerium (SMI) zu den sportspezifischen Inhalten nachgefragt. Die nachfolgenden Angaben  beziehen sich auf deren Aussagen. Sie dienen einer ersten Information, ersetzen aber keine (individuelle) Rechtsberatung.

 

Laut beiden Ministerien sind Mannschafts- und Kontaktsportarten grundsätzlich erlaubt, wenn die Hygieneregeln der Fachverbände und die genannte Allgemeinverfügung des SMS eingehalten werden. Das gilt für das Training, als auch für Wettkämpfe.

Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (z.B. gemeinsamer Torjubel und Ähnliches) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

Bei Kontaktsportarten, also Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen, ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind auch hier nicht statthaft.

 

Publikum ist obendrein weiterhin nicht erlaubt bei Sportveranstaltungen in Sachsen. Es ist weder bei Wettkämpfen noch beim Training zugelassen. Nach Angaben aus dem Sozialministerium dürfen Begleitpersonen der Sportler zudem nicht auf der Sportstätte warten, etwa wenn ihre Kinder dort trainieren. Das gelte unabhängig davon, ob in Außen- oder Innensportstätten trainiert wird.

Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich.

Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.

Trainings- und laut Ministerien auch Wettkampfgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

 

Solange die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum eingehalten werden, ist außerdem die Sportausübung im Freien möglich. Laut SMI sind Wandern und Bergsteigen als Vereinssport in der Natur unter Einhaltung der Hygieneregeln nach Paragraf 4 der neuen Corona-Schutz-Verordnung erlaubt. Das Wandern oder Bergsteigen sei laut Sozialministerium unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie der Hygieneregeln möglich.

Das SMS konkretisiert hierzu noch: Wandern sei entsprechend der aktuellen Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen nur dann auf zwei Hausstände bzw. – und diese Zahl ist in der neuen Verordnung neu – auf zehn Personen begrenzt, wenn das Abstandsgebot unterschritten wird.

 

Die neue Corona-Schutz-Verordnung und auch die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln gelten ab 6. Juni bis einschließlich 29. Juni 2020.

 

Weitere Informationen gibt es hier:

Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln (ab 6. Juni 2020):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-06-04.pdf

(Online-Link)

SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-06-04

(pdf-Dokument zum Herunterladen)

 

Corona-Schutz-Verordnung (ab 6. Juni 2020):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-03.pdf

(Online-Link)

SMS-Corona-Schutz-Verordnung_03062020

(pdf-Dokument zum Herunterladen)

 

Corona-FAQ-Katalog vom Landessportbund (vom 5. Juni 2020):

CORONA – FAQ-Katalog LSB neu04062020

 

(skl/Foto: skl)