Das Antragsformular beim Landessportbund Sachsen (LSB) für die Corona-Soforthilfe des Freistaates ist bitte vornehmlich per E-Mail an den LSB zu senden, an: soforthilfe@sport-fuer-sachsen.de – als PDF-Datei, bestenfalls schon mit der LSB-Nummer des Vereins im Namen der zu verschickenden Antragsdatei. Es genügt hierbei die Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandes, der auch im Datenbankprogramm VermiNet eingetragen ist. Damit müsste das Beantragen für die Sportvereine deutlich vereinfacht sein.

Wichtig für die Beantragung der Soforthilfe ist: Es muss eine Notlage bzw. eine Existenzbedrohung für den jeweiligen Verein vorliegen, der auch nachweisbar ist.

Ein Verein, der durch die Corona-Einschränkungen Einnahmeausfälle hat, aber dadurch nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, weil er zum Beispiel genügend Rücklagen hat, sollte laut LSB keinen Antrag stellen.

Mit der Bestätigungs-E-Mail der Zahlung der Soforthilfe  an den antragstellenden Verein versendet der LSB das Verwendungsnachweis-Formular gleich mit. Die Vereine haben dann bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, dieses zurückzusenden.

Detailfragen, die seitens der Vereine an den LSB und an den KSB geschickt werden, sollen gesammelt werden. Der LSB wolle sich dann in der Folge zeitnah zur Beantwortung der Fragen mit dem Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) abstimmen.

Die sächsische Landesregierung war der Forderung des LSB nach einer finanziellen Unterstützung für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen. Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.

Dazu hat das SMI eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die auf der Homepage des LSB nachzulesen ist. Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro betragen, die Darlehen zur Liquiditätssicherung sogar bis zu 350.000 Euro. Für die Gewährung der Darlehen ist allerdings die Sächsische Aufbaubank zuständig.

Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können die Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die zum Ausfüllen benötigt werden, sind erhältlich über: www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe .

 

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(lsb/skl/Bild: skl)