Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bietet seinen Mitgliedsvereinen an, in ihrem Namen die Befreiungsanträge für die Transparenzregister-Führungsgebühren zu stellen. Dazu ist eine Vollmacht der Mitgliedsvereine nötig. Zudem müssen noch andere Unterlagen für diesen Service bereitgestellt werden.

Der KSB hat von vielen Vereinen das Vertrauen bekommen, sich darum zu kümmern. In diesem August und September sollen die Anträge gestellt werden. Die Vereine werden anschließend umgehend dazu vom KSB informiert. Die Gebührenbefreiungsanträge können bis Ende 2021 gestellt werden.

Mehr dazu und auch noch weitere Informationen zum Thema auf der Homepage des KSB im Bereich „Service“, unter: https://kreissportbund.net/service/transparenzregister/

 

(skl/Foto: skl)