Dem Landkreis wurden durch den Freistaat Sachsen 100.000 Euro zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt.
Für Vereine und Initiativgruppen im Landkreis besteht ab sofort die Möglichkeit der Förderung von ehrenamtlich geführten Kleinprojekten mit einem Bedarf von 1.000 € bis 3.000 €. Bereits begonnene Projekte und angefallene förderfähige Kosten können rückwirkend ab dem 01.06.2018 auch anteilig gefördert werden.
Für die Bezuschussung dieser Vorhaben ist bis zum 31. August 2018 ein entsprechender Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen.
Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen, verwendet werden.

Das Antragsformular, die Richtlinie und der Kriterienkatalog sind im Downloadbereich auf unserer Homepage www.kreissportbund.net zu finden.
Konkrete Projekte könnten beispielsweise sein:
– Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise
– die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
– Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
– Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
– Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind
– Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte und Durchführung von Pilotprojekten
– Aufbau einer Infoplattform
– Aufbau einer Ehrenamtsbörse
– Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und dieses dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern
– Die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800, 00 € ist möglich, sofern sie im Zusammenhang mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements steht.
(Achtung: Investive Vorhaben dürfen kein Bestandteil der beantragten Förderung sein. Der Ersatz von Aufwandsentschädigungen, Honoraren und vergleichbaren direkten Zahlungen an ehrenamtlich Tätige ist ausgeschlossen.)