Rund um das Thema Transparenzregister hatte es in den vergangenen Wochen zum Teil unterschiedliche Informationen gegeben. Es gab dazu verständlicherweise Fragen von Vereinen an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), den Landessportbund, aber auch an den Kreissportbund. Der Justiziar des DOSB hat nun einen Frage-Antwort-Katalog erstellt, der Unstimmigkeiten und Unsicherheiten rund um das Thema Transparenzregister aus dem Weg räumen soll. Er ist HIER nachzulesen: Update Transparenzregister.
Hintergrund: Zahlreiche Sportvereine erhalten derzeit Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag. Dabei geht es um die Zahlung von Gebühren für die Eintragung in das sogenannte Transparenzregister, und zwar auf Grundlage des Geldwäschegesetzes (§ 20, Absatz 2) auch dann, wenn die relevanten wirtschaftlichen Daten der gemeinnützigen Vereine bereits über das Vereinsregister abrufbar sind.
Grundlage für die Gebühren ist die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV). Diese war zum 8. Januar 2020 geändert worden. Danach beträgt die Gebühr seit dem Jahr 2020 jährlich 4,80 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (bzw. zeitweise auch in Höhe von 16 Prozent).
Eine Befreiung von diesen Gebühren ist grundsätzlich für gemeinnützige Vereine möglich. Allerdings muss für die Gebührenbefreiung online unter www.transparenzregister.de ein Antrag gestellt werden. Und als Nachweise müssen auch digitale Kopien von Dokumenten hochgeladen werden, die laut einer ersten Information des Bundesanzeiger Verlags auch ausschließlich intern zur Überprüfung der Angaben verwendet wird. Der jeweilige Vereinsvertreter muss im Rahmen der Antragstellung seine Identität und seine Berechtigung, für den Verein handeln zu dürfen, belegen. Zu bestimmten Datenschutzfragen und konkreten Möglichkeiten den Befreiungsantrag auch zu finden, hat der KSB auch noch eine Anfrage beim Bundesanzeiger Verlag gestellt, die in Kürze beantwortet werden soll.
Folgende Anfrage des KSB wurde schon beantwortet:
- Auf die Homepage https://www.transparenzregister.de/ gehen
- Erster Schritt: auf Basisregistrierung „Jetzt Registrieren“ klicken
- Hier ein Konto erstellen mit Passwort
- Es folgt als zweiter Schritt die „Erweiterte Registrierung“. Bei dieser müssen Vereinsdaten eingegeben werden.
- Im nun eigens erstellten persönlichen Konto des Antragstellers gibt es einen Bereich der „Meine Daten“ heißt. Darin wird der Befreiungsantrag für gemeinnützige Vereine aufgeführt
- Der Befreiungsantrag heißt „Antrag gemäß §24 Absatz 1 Satz 2 GWG“. GWG steht für Geldwäschegesetz.
- Diesen Antrag bitte ausfüllen und auch die erforderlichen Nachweise hochladen. Dann Vorgang abschließen. Die Daten sollen nur intern zu Prüfzwecken genutzt werden.
(skl/Foto: skl)