Der Startschuss ist nun nach mehrtägiger Verzögerung erfolgt. Ab dem heutigen 10. Dezember ist die Online-Bestandsmeldung (OBM) und die Beantragung der Sportförderung 2021 im Vereinsverwaltungsportal des Landessportbundes „VermiNet“ freigeschaltet. Der Meldezeitraum für Vereine wird außerdem um rund drei Wochen bis Ende Januar 2021 verlängert.

Wie gewohnt, sind damit alle knapp 4.500 Mitgliedsvereine des LSB aufgerufen, ihre jährliche Mitgliederstatistik nach Sportarten und Altersklassen getrennt im VermiNet über den Link www.verminet.de zu übermitteln.

In Absprache mit dem für Sport zuständigen Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) konnte der LSB zum Ausgleich des aufgrund technischer Probleme verzögerten Starts den Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung und der Beantragung der Sportfördermittel für das kommende Jahr bis zum 31. Januar 2021 verlängern.

„Wir möchten damit den zumeist ehrenamtlichen Verantwortlichen in den Vereinen mehr Zeit geben, in der aktuellen herausfordernden Situation ohne regelmäßige Vereinsaktivitäten die notwendigen Informationen in den Abteilungen zusammenzusammenzutragen und die Statistik zu erstellen“, heißt es dazu in einer Mitteilung des LSB. Der Stichtag für die Erhebung ist der 1. Januar 2021.

Eine weitere positive Nachricht ist laut der Mitteilung in diesen eher von Unsicherheit geprägten Zeiten die geplante Erhöhung der Sportförderung für die sächsischen Sportvereine. Wie man dem aktuellen Haushaltsentwurf der sächsischen Staatsregierung entnehmen könne, sei es vorgesehen, den Festbetrag für die Bewertung der regelmäßig nebenberuflich oder ehrenamtlich tätigen Übungsleitern und Übungsleiterinnen sowie Trainern und Trainerinnen im Projekt Breitensportentwicklung (BRE) auf 440 Euro bzw. 220 Euro pro Jahr zu erhöhen.

Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Sächsischen Landtages voraussichtlich im Mai 2021. Gleichzeitig ist das SMI dem Wunsch nach mehr Flexibilität in der Mittelverwendung für die sächsischen Sportvereine gefolgt.

Was im Jahr 2020 noch als kurzfristige Ausnahme auf Grund der Corona-Pandemie genehmigt wurde, ist nun fest in den Projektregeln verankert. Die Vereine können die Fördermittel im Projekt BRE für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen, regelmäßigen Übungs- und Trainingsbetrieb verwenden.

Wie auch schon im vergangenen Jahr besteht im VermiNet zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf den „Erwerb eines neuen Großsportgerätes“ zu stellen. In diesem Projekt läuft der Antragszeitraum bis zum 31. März 2021. Ebenfalls ab sofort online ausfüllbar ist der Verwendungsnachweis (VWN) im Projekt BRE 2020.
Das VWN-Formular muss ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 28. Februar 2021 beim zuständigen Kreissportbund, also hier in der Geschäftsstelle des KSB Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, in der Gartenstraße 24, 01796 Pirna, vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LSB unter https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/ in der Rubrik „Für Mitglieder“. Bei Fragen oder Problemen stehen den Vereinen die Mitarbeiter des Kreissportbundes sowie des LSB zur Verfügung, telefonisch: 03501-49190-0 und per E-Mail: info@kreissportbund.net.

(lsb/skl/Foto: skl)