Mit Einverständnis der Betreiber bzw. Eigentümer dürfen seit dem 15. Mai 2020 in Sachsen auch Innensportstätten ohne Publikum genutzt werden für den Trainingsbetrieb, genauso wie zuvor schon Außensportanlagen. Das geht aus Paragraph 6, Punkt 16 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung hervor.  In der Allgemeinverfügung des sächsischen Sozialministeriums, der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus‘, sind die Auflagen wie zum Beispiel Abstandsregelungen (1,50 Meter Mindestabstand, usw.) und unter Punkt 13 auch konkrete Hygienemaßnahmen für die Nutzung von Sportstätten aufgeführt.

Darüber hinaus hat das Sozialministerium nun eine Ergänzung zu ihrer weiterenAllgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie“ veröffentlicht.

Demnach ist sogenannten „schulfremden Personen“ das Betreten des jeweiligen Schulgeländes nicht mehr generell untersagt, sondern nur noch „während der üblichen Unterrichts-und Betreuungszeiten“.

Das könnte auch Einfluss auf die weitere Nutzung von Schulturnhallen von Sportvereinen haben.

Zu Fragen, wie ob und unter welchen Vorgaben, wie z.B. Hygienekonzepte, sollte unbedingt der Kontakt zum jeweiligen Betreiber und/oder Eigentümer vor der Nutzung gesucht werden.

In mehreren Kommunen müssen so Sportvereine beispielsweise Hygienekonzepte und Nutzungspläne bei den Statd- oder Gemeindeverwaltungen vorlegen. Sportartspezifische Informationen dazu gibt es zum Beispiel beim DOSB, unter dem Beitrag „Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben“.
Die hier veröffentlichten Hinweise dienen zur ersten Information, nicht aber der Beratung  bei  individuellen rechtlichen Anliegen.  Die  Inhalte  sind  ständigen  Veränderungen  unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert.

 

Online-Links zu folgenden Unterlagen (in aktueller Fassung):

 

Allgemeinverfügung zu Hygieneregeln (Anordnung):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12.pdf

 

Allgemeinverfügung zu Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-05-12.pdf

 

Allgemeinverfügung zu Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen – ERGÄNZUNG vom 16. Mai 2020:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kita_Schule_16-05-2020.pdf

 

Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis 5. Juni 2020):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-05-12.pdf

 

FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes Sachsen:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

und
190520_CORONA FAQ-Katalog_LSBneu

 

Sportartspezifische Informationen vom DOSB, unter dem Beitrag „Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben“:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken

 

(skl/Foto: skl)