Seit diesem Freitag ist in Sachsen das Training  auch in Innensportstätten wieder erlaubt. Grundlage für die Nutzung von Sportanlagen sind die  Zustimmung der Betreiber bzw. Eigentümer sowie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben im Sinne der vorerst bis 5. Juni 2020 geltenden neuen Corona-Schutz-Rechtverordnung und der Allgemeinverfügung des Freistaats. Der Landessportbund Sachsen hat zudem in seinem aktualisierten FAQ-Katalog mehrere Hinweise und Empfehlungen rund um das Thema Öffnung und Nutzung von Sportstätten ergänzt.

Der Frage-Antwort-Katalog des LSB wurde in die Info-Sammlung des Kreissportbundes zum Thema Coronavirus  aufgenommen: FAQ-Katalog des LSB zu Sportstättennutzung und mehr

 

Die Sammlung ist zu erreichen über das entsprechende Symbol auf der rechten Spalte der Homepagestartseite des KSB, unter:

https://www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/

Diese FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen.

 

Weitere wichtige Unterlagen:

Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats vom 12. Mai 2020:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-05-12.pdf

 

Aktuelle Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums mit den Vorgaben und Hygieneregeln vom 12. Mai 2020:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12.pdf

(skl/Foto: skl)