Weil viele Musiknutzer über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen waren, hat die GEMA mit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt – unter anderem indem sie Onlinerechte ohne zusätzlicher Vergütung eingeräumt hat.

Diese Regelung ist nun wieder abgeschafft worden. Das geht aus einer Meldung des Landessportbundes Sachsen auf dessen Homepage hervor.

Mit sinkenden Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jetzt konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück – auch im Sport.

Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publikum öffnen können, als auch die Mitglieder der GEMA, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt wird.

Vor diesem Hintergrund hatte die GEMA bekanntgegeben, dass sie die Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31. Juli 2021 beendet.

Das heißt, dass seit dem 01. August 2021 zum Beispiel das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen GEMA-Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Informationen dazu, was das konkret bzw. im Einzelfall bedeutet und welche Online-Tarife davon noch betroffen sind, ist auf der Webseite der GEMA nachzulesen: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/.

 

(skl/lsb/Foto: skl)