Das Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen“ geht 2020 in sein 15. Jahr. Über dieses Programm unterstützt der Freistaat ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Seit 2006 hat das Land rund 104 Millionen Euro für die Umsetzung des Förderprogramms ausgegeben.
Im Jahr 2019 wurden über 27.000 Personen in 5.874 Projekten mit 9,5 Millionen Euro gefördert. Finanziell unterstützt wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und im Sport.
Das Engagement der in Sachsen lebenden Ehrenamtler muss für die Bewilligung durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich betragen. Sie dürfen nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates oder von Dritten bezuschusst werden.
Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis Ende Oktober für das Folgejahr beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2021 endet also am 31. Oktober 2020. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2021 ist ab August 2020 möglich.
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger), wie Sportvereine oder Verbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie maximal 40 Euro monatlich erhalten. Pro Jahr können bis zu elf Monatspauschalen gewährt werden.
Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden an die Projektträger ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen.
Mehr dazu unter: https://www.buergerstiftung-dresden.de/Ehrenamt/Ehrenamt-Sachsen/
(skl/Foto: bürgerstiftungdresden)