Die Coronavirus-Krise sorgt nicht nur für gravierende Einschränkungen im Alltag und im gesellschaftlichen Miteinander. Auch der Sport und das Vereinsleben sind natürlich massiv davon betroffen. Viele Anfragen erreichen den Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (KSB) dazu. Dabei geht es meist darum, wie sich der Verein bei verschiedenen Problemen verhalten soll.
Der Landessportbund Sachsen hat nun einen aktualisierten Antwortkatalog veröffentlicht, den der KSB in die Informationssammlung auf seiner Homepage mit aufgenommen hat. In der regelmäßig ergänzten Sammlung findet man weitere Hinweise und Antworten von Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Robert-Koch-Institut, Sächsischer Staatskanzlei und auch von Landessportbünden, vor allem aber von dem LSB Sachsen. Zu beachten ist, dass es sich dabei um keine rechtliche Beratung handelt! Es sind lediglich Hinweise und Empfehlungen, an denen man sich zusätzlich orientieren kann.
Die sogenannten FAQ-Seiten des LSB beschäftigen sich unter anderem mit Fragen zu erlaubten Tätigkeiten im Verein, zur Vergütung von hauptamtlich Angestellten sowie von selbstständig tätigen Übungsleitern und Honorarkräften sowie mit Fragen zum Gesundheits- und Rehabilitationssport. Auch der Umgang mit Mitgliedsbeiträgen und Vereinsversammlungen werden thematisiert, ebenso die Bereiche Finanzierungshilfen, GEMA und Sportversicherungen.
Die FAQ-Seiten, die der KSB jetzt in seine Sammlung mitaufgenommen hat, dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Auch dies gelte es zu beachten. Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert. Es ist daher durchaus möglich, dass Aussagen bereits unvollständig oder veraltet sind.
Beachten Sie bitte auch, dass gerade vertragliche Beziehungen oft individuell ausgestaltet sind und daher auch einer Einzelfallprüfung unterliegen müssen. Ziehen Sie bitte in Erwägung, sich wegen eines konkreten Anliegens beispielsweise an Ihren Verband, Ihre Vereinsgremien, den LSB Sachsen oder auch an einen Rechtsanwalt zu wenden. Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen nachteilig sein kann.
Bei Rückfragen sind die Mitarbeiter des KSB weiterhin per E-Mail und Telefon erreichbar.
(skl/Foto: skl)
Hier geht es direkt zur der Informationssammlung: www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/