Ausnahmen bei der Sperrung von Sportstätten im November
Sportstätten in Sachsen sind während des Teil-Lockdowns im November zwar für den Mannschaftssport gesperrt. Sie dürfen allerdings für den Individualsport geöffnet werden, wenn er allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Das geht aus dem neuen Frage-Antwort-Katalog hervor, den der Landessportbund nach Anfragen beim Sächsischen Sozialministerium heute veröffentlicht hat.
