Aufgrund des ab Montag geplanten befristeten Lockdowns in ganz Deutschland wird es mehrere härtere Einschränkungen geben. Das geht aus Beschlüssen von einer Online-Videokonferenz am Mittwoch von der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs hervor. Ziel ist die Eindämmung der zuletzt stark steigenden Coronavirus- Neuinfektionszahlen. Vom Teil-Lockdown betroffen ist auch der Sportbetrieb. Weder Wettkämpfe, noch Mannschaftstraining werden demnach im November 2020 im Breitensport möglich sein. Im Profisport sei kein Publikum erlaubt. Zudem gelte eine verschärfte Kontaktbeschränkung, nach der sich außerhalb des Wohnumfelds in der Öffentlichkeit nur noch insgesamt maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Individualsport, also alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport zu treiben, ist laut dem Beschluss von Bund und Ländern aber noch gestattet.

 

Aktuelle Ergänzungen:
Die entsprechende neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und die neue Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln sind u.a. auch in der Corona-Info-Sammlung des KSB zu finden:
https://www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/

 

(skl/Foto: skl)