Aufgrund der bundesweiten Coronavirus-Situation und entsprechenden Entscheidungen auf einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am Mittwochnachmittag wird das Gros der Beschränkungen zum Schutze der Gesundheit und zur Eindämmung einer Ausbreitung des Virus‘ auch in Sachsen weiterhin Gültigkeit besitzen, zunächst bis einschließlich zum 3. Mai 2020.
Am kommenden Montag, dem 20. April 2020, soll im Freistaat dazu eine neue Rechtsverordnung in Kraft treten, die die aktuelle ablöst. Das wurde am Mittwochabend auf einer Online-Pressekonferenz mit Ministerpräsident Michael Kretschmer und weiteren Vertretern der sächsischen Staatsregierung bekannt gegeben. Am Freitag soll es dazu nähere Informationen geben.
Die neue Regelung sieht im Vergleich zur jetzigen, bis Ende des 19. April 2020 gültigen Rechtsverordnung einige Lockerungen vor − unter Einhaltung der hygienischen Vorgaben und Wahrung der erforderlichen Abstände von mindestens 1,5 Metern zu Mitmenschen.
„Dringend“ empfohlen wird von der Bundeskanzlerin und auch von der sächsischen Gesundheitsministerin, im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen einen Mundschutz zu tragen.

Fest steht bereits, dass in der neuen Rechtsverordnung die bisherige Ausgangsbeschränkung in eine, wie es nun hieß, strenge Kontaktbeschränkung abgemildert wird. Das bedeute zum Beispiel, dass man sich im Freien nicht nur mehr im Ausnahmefall auch mit einem weiteren Menschen treffen oder etwa sportlich aktiv sein darf, der nicht zum eigenen Haushalt gehört oder der Lebenspartner ist.
Auch dürfen einige Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte unter bestimmten Auflagen schrittweise wieder öffnen.

Außerdem dürfen Abschlussjahrgänge an Gymnasien, Ober-, Förder- und Berufsschulen ab kommenden Mittwoch in den jeweiligen Einrichtungen auf ihre anstehenden Prüfungen vorbereitet werden. Die Schulen selbst öffnen am Montag wieder, zunächst für das Lehrpersonal.
Entsprechende Pläne zu Abstandsgebotseinhaltung, Hygienemaßnahmen und weiteren Schutzmaßnahmen zur Durchführung der Prüfungsvorbereitung in den Schulen sollen in Kürze bekanntgegeben werden. Beschlüsse für die Beschulung weiterer Kinder und Jugendlicher und auch im Hinblick auf die Betreuung von Kitakindern über den 4. Mai 2020 hinaus seien bisher noch nicht getroffen worden.

Bei ihrem Spitzengespräch hatten sich die Bundeskanzlerin und die Länderchefs am Mittwochnachmittag u.a. ebenfalls darauf verständigt, dass Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten bleiben. So auch in Sachsen. Konkrete Regelungen, etwa zur Definition einer Großveranstaltung, sollen aber die Bundesländer selbst treffen. Diese Regelung hätte dann natürlich auch Einfluss auf die Durchführung von Sportveranstaltungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
(skl/Foto: skl)