Ab dem morgigen Freitag, den 27. März 2020, müssen aufgrund behördlicher Vorgaben die beim KSB oder seinen Mitgliedsvereinen tätigen Ein-Euro-Jobber zu Hause bleiben. Diese kurzfristige Regelung gilt vorerst bis 31. März 2020. Ab dem 1. April 2020 soll eine neue Info dazu kommen.
Die Zwangspause betrifft jedoch nicht die Teilnehmer nach TaAM 16 e/i. Diese Mitarbeiter können weiter arbeiten gehen. Der entsprechende Passierschein bzw. die Arbeitgeberbescheinigung ist bereits per Post zugesandt worden. Für Rückfragen bitte den zuständigen KSB-Mitarbeiter Pierre Heinrich anrufen unter: 03501-49190-14. (skl/Foto: skl)