Zwangspause für Ein-Euro-Jobber
Ab dem morgigen Freitag, den 27. März 2020, müssen aufgrund behördlicher Vorgaben die beim KSB oder seinen Mitgliedsvereinen tätigen Ein-Euro-Jobber zu Hause bleiben. Diese kurzfristige Regelung gilt vorerst bis 31. März 2020. Ab dem 1. April 2020 soll eine neue Info dazu kommen.
