Am kommenden Montag tritt die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis 13. Juni 2021. Das sächsische Kabinett hat sich am heutigen Mittwoch auf die Eckpunkt der neuen Verordnung verständigt und diese am frühen Nachmittag vorgestellt.
Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sind Lockerungen auch im organisierten Sport möglich.
Demnach wäre dann Kontaktsport von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, etwa auf Wiesen und anderen Freiflächen, gestattet.
Kontaktfreier Sport wäre zudem nicht mehr nur auf Außensportanlagen möglich, sondern auch in Innensportstätten. Auch sei Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen wieder erlaubt, gleiches gelte obendrein für kontaktfreien Sport in Innensportstätten. Die 30-Personen-Begrenzung gelte laut Gesundheitsministerin Petra Köpping für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Kontakte der Beteiligten müssten allerdings erfasst werden, Anleitungspersonen, Trainer bzw. Betreuer, benötigen beim Sport grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test. Zusätzlich dazu müssen beim Sport im Innenbereich alle Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test vorweisen. Keine Testnachweise wären erforderlich für Minderjährige sowie vollständige Geimpfte und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Covid-19-Genesenen.
Ähnlich sieht es bei Freibädern und Freizeitparks aus, die mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktuellen negativen Tests der Gäste öffnen können. Gastronomische Einrichtungen dürften darüber hinaus im Außenbereich Speisen und Getränke anbieten.
Fitnessstudios dürfen bereits jetzt mit bestimmten Auflagen wieder öffnen.
Auf einen Blick (Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 100):
Grundsätzliche Testpflicht (tagesaktuell und negatives Ergebnis) für alle Anleitungspersonen (Trainer/Übungsleiter/Betreuer)
Ohne Testpflicht für aktive Sportler:
– Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich (z.B. auf Wiesen)
– Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
Mit Testpflicht für aktive Sportler (tagesaktuell und negatives Ergebnis):
– Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
– Kontaktsport auf Außensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
außerdem:
Ab einer anhaltenden Inzidenz unter 50 sind weitere Lockerungen auch im Sport erlaubt.
Zudem dürften die zuständigen Gesundheitsämter unter Umständen Besucher für Sportveranstaltungen zulassen. Hier wären jeweils ein genehmigtes Hygienekonzept, eine Kontakterfassung und eine Testpflicht erforderlich.
In allen Landkreisen und Großstädten im Freistaat (heute 47,2 in Sachsen) liegt der Inzidenzwert jeweils unter 100. Im hiesigen Landkreis mit einer heutigen Inzidenz von 72,9 wäre die Öffnungsschritte aber frühestens kommende Woche möglich. Steigt der Wert indes wieder über 100 gilt die bisherige bundesweite „Corona-Notbremse“.
Private Treffen von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen drinnen oder Treffen mit zehn Personen aus zwei Hausständen im Freien sind bei einer anhaltenden Inzidenz unter 100 erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 könnten sich sogar zehn Personen ohne Einschränkungen, also alle aus verschiedenen Haushalten, treffen.
Das Kabinett stellt zusätzliche Öffnungsschritte ab dem 14. Juni 2021 in Aussicht. Entscheidend seien auch dann weiterhin die jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzwerte.
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken bleibt indes wie bisher bestehen.
Weitere Lockerungen für Schulen und Kitas soll es ebenfalls geben. Unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf Tagen hintereinander würde wieder ein Regelbetrieb in allen Schulen und Kindertageseinrichtungen am übernächsten Tag möglich sein.
Die konkrete Verordnung für Sachsen mit weiteren Details auch zum organisierten Sport:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-26.pdf
Außerdem:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
(skl/Foto: skl)