Für Nicht-Vereinsmitglieder besteht ohne eine vom Verein abgeschlossene Nichtmitgliederversicherung kein Versicherungsschutz bei Training, weiteren Sport- und Vereinsveranstaltungen. Das bestätigte heute noch einmal die ARAG, über die in Sachsen auch die Versicherungen der Sportvereine im Bereich des Landessportbundes läuft.

Ohne diese Versicherung besteht keinerlei Versicherungsschutz, weder für Personen(folge)schäden, noch für Sachschäden. Die Versicherung zahlt dann nichts. Das müssen die jeweils Beteiligten dann privat klären. Es gibt auch keine Schnuppertraining-Regelung oder Ähnliches. Die Rechtslage sei klar. Nur Vereinsmitglieder seien versichert.

Wenn der Verein aber eine Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen hat, dann sind beim Training bzw. der Sportvereinsveranstaltung des jeweiligen Vereins und auf dem Nachhauseweg (und nicht auf dem Hinweg!) auch Nichtvereinsmitglieder versichert.

Am kommenden Mittwoch, dem 19. März 2025, findet eine Online-Schulung (SC 04/25-1) des Kreissportbundes zum Thema: ARAG – Sportversicherung statt. Die Online-Schulung über das Kommunikationsprogramm „Zoom“ dauert von 17 bis 18.30 Uhr. Sie ist kostenfrei.

Hier kann man sich direkt anmelden unter: https://bildungsportal.sport-fuer-sachsen.de/detail-5411

(skl/Foto: skl)