Die 15-Kilometer-Regel im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist ab diesem Montag vorerst gekippt. Denn der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz hat dort den Grenzwert von 100 unterschritten. Die Beschränkung zulässiger Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Grundversorgung und zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich wird aufgehoben. Das teilte das Landratsamt am Sonntag mit.
Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele eines weiteren Haushaltes werden unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie Beachtung der in Nachbarlandkreisen bzw. der Landeshauptstadt Dresden geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkungen zugelassen. So ist z.B. ab sofort für Bewohner des Landkreises Joggen o. Ä. mit einer Person eines weiteren Haushaltes auch jenseits des Radius’ von 15 Kilometern möglich.
Die erweiterte Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages, also die Ausgangssperre, wird ebenfalls aufgehoben. Auch hierfür ist der Grund, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unterschritten worden ist.
(skl/Foto: skl)