Für Zuschauer bei Sportveranstaltung in Sachsen gilt generell die 2Gplus-Regel als Zutrittsvoraussetzung. Das bestätigte der Landessportbund mit Verweis auf die jetzige, bis 6. März 2022 geltende Corona-Notfall-Verordnung. Unter § 13a und  § 21a, (12), auf den Seiten 10 und 16 der Verordnung, ist dies eindeutig geregelt.

2Gplus als Zutrittsvoraussetzung für Zuschauer bzw. Besucher bei Sportveranstaltungen gilt drinnen wie draußen. Inzidenzunabhängig und egal ob in Innen- oder Außensportstätten müssen Zuschauer bzw. Besucher nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind UND jeweils einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

„Geboosterte“ sowie Genesene, die zweimal geimpft sind (Reihenfolge egal), brauchen keinen Testnachweis. Für Sportlerinnen und Sportler gilt weiterhin draußen 2G und drinnen 2Gplus. Übungsleiter sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben immer Zutritt unter 3G-Bedingungen. Sie müssen also geimpft, genesen ODER getestet sein. Tests bei Schülern entfallen aber, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

Als genesen gilt man aktuell zwischen drei Monaten und 28 Tagen nach einer nachweislichen Coronavirus-Infektion. Geboostert ist man, wenn man eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten hat.

 

Übersicht – Zutrittsvoraussetzung im Sport vom LSB Sachsen:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/files/user_upload/03_Dokumentenarchiv_LSB/Aktuelles/Corona/UEbersicht_zur_Verordnung_20220206.pdf

(skl/Foto: skl)