Der FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes Sachsen zu der aktuellen bis Sonntag geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung soll nach den jüngsten Gesprächen mit Gesundheitsministerin Petra Köpping in diesen Tagen veröffentlicht werden. Vorab gab es noch eine Informationsrunde des LSB dazu mit den Stadt- und Kreissportbünden und mehreren Landesverbänden verschiedener Sportarten. Dort wurden Fragen zu den Vorgaben gestellt und diskutiert. Der KSB hatte bereits über die aktuellen Regelungen informiert.
Bestätigt wurde zunächst noch einmal, dass bei Erreichen der Überlastungsstufe (sehr wahrscheinlich diesen Freitag) generell 2G beim Sport im Innenbereich gilt.
Im Außenbereich gibt es weder 2G noch 3G. Dort greifen jedoch die verschärften Kontaktbeschränkungen. Dann haben bei der Überlastungsstufe nur noch Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie 2 Ungeimpfte verschiedener Hausstände Zutritt zum gemeinsamen Sport.
Gerade die Mannschaftssportarten sind somit besonders betroffen von den Kontaktbeschränkungen, weil die Aktiven in Bewegung sind und die erforderlichen Mindestabstände kaum oder gar nicht eingehalten werden können.
Hygienekonzepte für Sportstätten und Veranstaltungen sind Pflicht, genehmigt werden müssen sie nicht. Kontakte müssen erfasst werden.
Zudem wurde nach mehreren entsprechenden Anfragen betont, dass die „Beschäftigten-Regel“ im Breitensport bzw. bei Veranstaltungen nicht pauschal greift, das heißt: Übungsleiter können sich dort nicht alternativ testen, wo 2G gilt, um Zutritt zu erlangen.
Außerdem: Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen haben Hausrecht und können im Rahmen des Hygienekonzepts für ihre Veranstaltungsräume Festlegungen treffen, die mögliche Ausnahmen aushebeln. Das bedeutet, wenn etwa ein Betreiber sagt, es gilt 2G in seinen Räumlichkeiten, kann auch keine Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht mit lockereren Zugangskriterien stattfinden. Dasselbe gilt ebenfalls für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Was der Betreiber für seine Räumlichkeiten/Veranstaltungssorte festlegt, habe laut LSB Vorrang.
Im Zweifel sollen die Vorgaben bei Unstimmigkeiten bzw. bei der Interpretation der Infektionsschutz-Regeln stets PRO Infektionsschutz bzw. Gesundheitsschutz ausgelegt werden. So empfiehlt es der LSB derzeit.
Klagen und Widersprüche seien möglich, aber nicht nur sehr aufwendig, sondern mitunter auch teuer ohne Klarheit, sich auch durchsetzen zu können gegenüber den kontrollierenden Behörden. Das sei alles nicht leicht für den organisierten Sport, aber es sei besser als ein Lockdown (für den Sport), hieß es. Die FAQ des LSB werden derzeit überarbeitet und in Kürze hier nachzulesen sein:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq
Informationen zu geltenden Corona-Regeln sowie tagesaktuelle Inzidenzen, Grenzwerten und Covid-19-Bettenbelegungen in Krankenhäusern gibt es beim KSB im Bereich „News“ unter „Informationen Coronavirus“:
https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/
(skl/Foto: skl)