Am Freitag, den 5. November 2021, erreicht der Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde am heutigen 3. November an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass ab dem übernächsten Tag weitere Einschränkungen greifen. Heute sind 920 Betten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten sind es 224.

Mit der Vorwarnstufe gilt zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen (3G, Testpflichten) ab diesem Freitag eine Begrenzung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn – ungeimpfte – Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten.

Kinder unter 14 Jahren müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen. Dies gab der Freistaat am heutigen Mittwoch in einer Meldung bekannt.

Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Diese nun in Kraft tretenden Kontaktbeschränkung haben im Prinzip auch Folgen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateur- und Freizeitsportbereich. Auf Nachfrage des Kreissportbundes hatte das sächsische Sozialministerium am Dienstag und am heutigen Mittwoch nochmals schriftlich bekräftigt, dass auch Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich zu ebenjenen privaten Zusammenkünften zählen und damit auch hier die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen zu beachten seien.

Zuvor hatte es gegensätzliche Aussagen von mehreren Verbänden zu dem Thema bzw. der Einschätzung des Ministeriums gegeben, ob Sportveranstaltungen überhaupt zu privaten Zusammenkünften zählen. Landessportbund und Sächsischer Fußball-Verband hatten sich diesbezüglich klar positioniert. Demnach solle der Spielbetrieb an diesem Wochenende wie geplant stattfinden. Hier das Statement des Verbandes: https://www.sfv-online.de/news/details/wochenende-nicht-in-gefahr-standpunkt-des-sfv/.

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist laut Freistaat auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei Letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Das Infektionsgeschehen bereitet mir große Sorgen. Die Belegung der Normalbetten in unseren Krankenhäusern hat den ersten Schwellwert erreicht. Dies dient als Frühwarninstrument und ist ein wichtiger Indikator zum Ausmaß der Pandemie. Auch wenn ich eine gewisse Pandemiemüdigkeit der Menschen nachvollziehen kann, macht die Entwicklung deutlich, dass wir auch weiterhin sehr umsichtig sein müssen. Wir dürfen nicht leichtsinnig werden. Es bleibt sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch damit schützen wir die Krankenhäuser mit ihrem überaus engagierten Personal vor Überlastung. Zudem steht uns mit der Impfung ein wirksames Instrument zur Verringerung der Infektionszahlen zur Verfügung. Im gesamten Freistaat gibt es vielfältige Impfangebote, die unkompliziert in Anspruch genommen werden können. Eine Impfung schützt zuverlässig vor schweren Verläufen.“

Ungeachtet der nun strengeren Regeln sind weitere Verschärfungen (z.B. Stichwort 2G im Innenbereich) geplant. Mit Blick auf das rasant steigende Infektionsgeschehen hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung auf den Weg gebracht. Sie soll am Sonnabend veröffentlicht und am kommenden Montag in Kraft treten.

(skl/sachsen.de/Foto: skl)