Am 31. Mai 2021 tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 13. Juni 2021 und bei anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den jeweiligen Landkreisen und Großstädten. Darin geregelt sind unter anderem auch die Testpflichten im organisierten Sport.
Auf einen Blick
(wenn in Region Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 100):
+ Grundsätzliche Testpflicht (tagesaktuell und negatives Ergebnis) für alle Anleitungspersonen (Trainer/Übungsleiter/Betreuer)
+ Ohne Testpflicht für aktive Sportler:
– Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich (z.B. auf Wiesen)
– Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
+ Mit Testpflicht für aktive Sportler (tagesaktuell und negatives Ergebnis):
– Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
– Kontaktsport auf Außensportanlagen (bis zu 30 Teilnehmer, Alter egal, alle Kontakte erfassen)
KEINE Testnachweise wären erforderlich …
… für Minderjährige beim kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen
… bei Unter-Sechsjährigen generell sowie
… für vollständige Geimpfte (plus 14 Tage nach abschließender Impfung)
… und unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens 28 Tage nach positivem PCR-Test und maximal sechs Monate nach positivem PCR-Test) auch bei symptomfreien Covid-19-Genesenen.
+ Alle tagesaktuelle negative Covid-19-Tests müssen von fachlich geschultem Personal abgenommen worden sein.
+ Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 an fünf Tagen in Folge zusätzlich möglich:
– Kontaktsport auf Innensportanlagen
(bis zu 30 aktive Sportler, Alter egal, MIT tagesaktuellen Tests für Sportler und auch für Anleitungspersonen, alle Kontakte erfassen).
– Sportveranstaltungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen (unter fachlich geschulter Aufsicht abgenommenem) negativen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung
+ Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 an 14 Tagen in Folge:
– keine Testpflicht mehr (aber Außenahme: Mindestabstände von 1,50 Meter müssen bei Veranstaltungen eingehalten werden können, sonst Testpflicht für Besucher)
Online-Link zur neuen Corona-Schutz-Verordnung:
Weitere Infos zum Thema:
(skl/Foto: skl)