Der Freistaat hat nun seine Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln veröffentlicht. Demnach ist Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des eigenen Wohnbereichs gestattet. Dies zählt zu den triftigen Gründen, die zu den Ausnahmen während der verschärften Ausgangsbeschränkungen zählen. Der sogenannte harte Lockdown tritt ab dem 14. Dezember 2020 in Kraft. Die Öffnung und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs einschließlich Skiaufstiegsanlagen sind verboten. Ausnahmen hierfür gibt es für Profisportler und bestimmte Leistungs- und Kadersportler.
Notwendige Gremiensitzungen wie Mitgliederversammlungen oder Vorstandstreffen sind unter Einhaltung der Hygieneregeln weiterhin gestattet. Berufliche Tätigkeiten, die z. B. in Zusammenhang mit der Vereinsberatung des KSB stehen, sind ebenfalls noch immer für hauptamtliche Mitarbeiter erlaubt. Das bestätigte der Landessportbund am Montag.
Es gilt zudem eine strengere Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum sowie in Bereichen in Gebäuden mit Publikumsverkehr und engen Passagen, in denen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden kann. Ausgenommen von der Tragepflicht sind u.a. Menschen, die sich fortbewegen ohne zu Verweilen mit Fortbewegungsmitteln, zum Beispiel mit dem Rad, und die sich sportlich betätigen.
In der neuen Allgemeinverfügung des Freistaates enthalten sind unter anderem auch die Hygieneregeln für Räume mit Publikumsverkehr und für Rehabilitationsangebote sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, soweit sie der medizinisch notwendigen Behandlungen dienen. Vereine sind hierbei laut LSB nicht erwähnt.
Gemäß Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung haben sich zudem alle Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland angereist sind, zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.
Ausnahmen sind zulässig gemäß §§ 3 Abs. 3 Nummer 3 und 4 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung. Training und Wettkämpfe – sofern im Nicht-Amateursportbereich erlaubt – sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
Die noch gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einschließlich Änderungsverfügung wird außerdem mit Ablauf des heutigen Sonntags widerrufen. Dies teilte das Landratsamt mit.
Durch den Landkreis wurden zum Sonntag folgende Zahlen ermittelt: In den letzten sieben Tagen ist die Gesamtzahl der mit dem Coronavirus-Infektionen betroffenen Personen um 1.353 angewachsen. Bezogen auf 100.000 Einwohner entspricht dies einem Inzidenzwert von 550,9. Das Robert-Koch-Institut hat anhand seiner Berechnungen einen Wert von 443 veröffentlicht. So oder so liegt die Zahl deutlich über 200 und noch deutlicher über dem Grenzwert 50, den es mit dem nun umfassenderen Lockdown zu erreichen gilt.
So soll die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter erleichtert (bzw. wieder ermöglicht) und vor allem die medizinische Intensivversorgung mit dem vorhandenen Personal gewährleistet bleiben.
Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.
Nach der Konferenz von Bund und Länderchefs an diesem Sonntag gab es noch zu Anpassungen in Sachsen, dies betrifft einzelne Bereiche wie das Verkaufsverbot von Böllern und die Schließung von Friseuren sowie die Ausnahmen zu Weihnachtszeit mit einer Begrenzung auf insgesamt neun Kontaktpersonen (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren) zwischen 24. und 26. Dezember 2020. Nach den Beschlüssen dieser Konferenz tritt ab diesem Mittwoch, dem 16. Dezember, im gesamten Bundesgebiet ein harter Lockdown in Kraft.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (geänderte Fassung, gültig ab 16. Dezember 2020):
Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln (geänderte Fassung, gültig ab 16. Dezember 2020):
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung:
Aktualisierungen online unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7900
Frage-Antwort-Katalog des Landesssportbundes zum Thema Corona-Pandemie und Sport vom 14. Dezember 2020:
Aktuelles vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
Wichtige Infos für Infizierte und Kontaktpersonen – Allgemeinverfügung des Landkreises (vom 17. Dezember)
(skl/Foto: skl)