Die Zuwendungsverträge zur Sportförderung Talentstützpunkt, Meisterschaften und Sportgeräte sind versendet worden. Die anderen Förderverträge werden den Vereinen Anfang August 2022 zugestellt.
Nach Erhalt bittet der Kreissportbund alle Vereine darum, die unterschriebenen Zuwendungsverträge so schnell es möglich ist, wieder zurück an die KSB-Geschäftsstelle in der Gartenstraße 24 in 01796 Pirna zu schicken oder sie dort abzugeben. Bitte in diesem Zusammenhang unbedingt beachten, dass die Verwendungsnachweise spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim KSB abzurechnen sind.
Bei der Förderung von Sportmaterial ist der Nachweis zusätzlich durch eine Rechnungskopie zu belegen (siehe 6.3. der Sportförderordnung) Sollte eine Maßnahme ausfallen, muss dies bitte sofort dem KSB gemeldet werden.
(skl/Foto: skl)