Die Bundesanzeiger Verlag GmbH, die das Transparenzregister betreut, hat in den vergangenen Wochen wieder mehrere Vereine angeschrieben. In dem Schreiben macht die Gesellschaft, die im Auftrag des Bundes tätig ist, auf eine Gesetzesänderung zum 1. August 2021 aufmerksam. Auf der Rückseite befindet sich zudem ein Antrag auf Gebührenbefreiung.
Die Gesetzesänderung erleichtert es gemeinnützigen Vereinen künftig, sich von den jährlich fälligen Gebühren zur Führung des Transparenzregisters befreien zu lassen. Wenn der jeweilige Vertreter des gemeinnützigen Vereins die Angabenfelder ausfüllt, zudem die drei Kreuze setzt und unterschreibt, kann der Verein mit einer Befreiung bis einschließlich 2024 rechnen.
Es müssen also künftig nicht mehr die unterschiedlichen Nachweise wie Vereinsregisterauszug, Freistellungsbescheid und Personalausweise usw. für den Antrag hochgeladen werden.
Dies hat eine Nachfrage des Kreissportbundes beim Bundesanzeiger Verlag am 30. November bestätigt. Die bisher in diesem Jahr auf elektronischem Weg gestellten Anträge sind gültig. Eine weitere Anfrage des KSB zur künftigen Vorgehensweise wird bearbeitet.
Wer das Schreiben erhält, aber für dieses Jahr schon einen entsprechende Online-Antrag unter www.transparenzregister.de gestellt hat, kann den Antrag sicherheitshalber noch mal ausfüllen und so die Befreiung bis 2024 ermöglichen. Die Frist zur Rücksendung des Antragsformulars ende laut Bundesanzeiger Verlag am 30. Juni 2022.
Neues Register ab 2024 geplant
Der neue § 20a des Transparenz- und Informationsgesetzes sieht vor, dass die Registergerichte ihre jeweiligen Vereine bis spätestens zum 1. Januar 2023 dem Transparenzregister gemeldet haben müssen.
Das für das Jahr 2024 geplante neue Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern soll künftig alle Vereine und Verbände führen, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Daraus folgt, dass keine Gebühren mehr erhoben werden.
In der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2024 wird das Antragsverfahren – wie jetzt schwungweise in mehreren Schüben in den aktuellen Briefen an Vereine zur Gebührenbefreiung vom Bundesanzeiger Verlag mitgeteilt – für die Jahre 2021 bis 2023 beim Transparenzregister vereinfacht werden.
Vorsicht vor gefälschten Anschreiben
BITTE BEACHTEN: Derzeit sind gefälschte Anschreiben im Umlauf. Mehrere Vereine erhielten bereits E-Mails und Briefe, in denen angeboten wird, dass für eine Zahlung von 90 Euro die Anmeldung in das Transparenzregister übernommen würde. Diese Schreiben stammen nicht vom Bundesanzeiger Verlag, sondern sind gefälscht. Es besteht Betrugsverdacht. Bitte nicht diese Schreiben beantworten. Für Rückfragen steht der KSB zur Verfügung.
KSB hat für mehrere Vereine mit Vollmacht Gebührenbefreiungsanträge gestellt
In diesem Jahr waren bereits zahlreiche Vereine in ganz Deutschland schriftlich darum gebeten worden, Gebühren für die Führung im Transparenzregister zu zahlen. Über das Transparenzregister müssen Gesellschaften oder sonstige juristische Personen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern ergeben.
Die entsprechend zahlreichen Bearbeitungsgänge zur Führung des Transparenzregisters werden über die Führungsgebühren der Vereine u.a. finanziert. Unerheblich ist darüber hinaus auch, ob tatsächlich eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgte oder nicht. Die Führungsgebühren werden trotzdem fällig.
Aber: Eine Befreiung von diesen Gebühren ist grundsätzlich für gemeinnützige Vereine möglich. Für das laufende Jahr kann diese Befreiung bis Ende 2021 beantragt werden. Dazu muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden.
Bisher musste der Antrag in digitaler Form gestellt werden. Der Kreissportbund hat das als Dachorganisation für rund 60 seiner Vereine getan, die ihm zuvor dafür eine entsprechende Vollmacht ausgestellt hatten.
Mehr Informationen auf der KSB-Homepage im Bereich „Service“, Unterpunkt „FAQ Transparenzregister“: https://kreissportbund.net/service/transparenzregister/.
(skl/Foto: skl)