Am Mittwoch wird im Rahmen der abschließenden Beratungen zum Jahressteuergesetz auch ein umfassendes Änderungspaket zur Stärkung des Ehrenamtes auf den Weg gebracht. Dazu erklären Andreas Jung, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Haushalt und Finanzen in einer entsprechenden Meldung auf der Website der Unionsfraktion: „Mit dem Paket stärken wir Vereine und Ehrenamtliche. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern – und bringen damit auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. Der Einsatz für Andere hält unsere Gesellschaft zusammen. Wie unter einem Brennglas zeigt sich das jetzt in der Krise.“
Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion ergänzt: „Die Große Koalition hat sich rechtzeitig zum Tag des Ehrenamtes auf weitreichende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Die letzte Reform liegt fast acht Jahre zurück. Wir stärken die Vereinsarbeit, indem wir uns auf Erleichterungen für sämtliche Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler geeinigt haben. Hierüber können sich über 31 Millionen Engagierte in ganz Deutschland freuen.
Demnach werde den vielen Ehrenamtlichen eine höhere steuerfreie Anerkennung ermöglicht. Die Ehrenamtspauschale steige zum 1. Januar 2021 von 720 Euro auf 840 Euro. Der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro. Damit werde die lange geforderte steuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige umgesetzt.
Auch der Zuwendungsnachweis werde laut Tillmann vereinfacht. Künftig gilt demnach für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung sei nicht mehr erforderlich. Gerade auch kleinen Vereinen und ihren Mitgliedern solle das Leben erleichtert werden. Deshalb werde bei Vereinen, die über Einnahmen von höchstens 45.000 Euro verfügen, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft.
“Auch erhöhen wir die Freigrenze für Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro im Jahr”, so Tillmann weiter. “Diese Einnahmen müssen dann nicht versteuert werden.“
(skl/cducsu.de/Foto: skl)