Dauerhafte Inzidenz von über 10: Seit diesem Montag wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge pandemiebedingt wieder mehrere Lockerungen gemäß der bis einschließlich Mittwoch geltenden Corona-Schutz-Verordnung zurückgenommen. Die Maskenpflicht gilt nun wieder für alle Nicht-Aktiven auf Sportplätzen, beim Einkaufen u.a. ebenso. Kontakte müssen bei Sportveranstaltungen und -training erfasst werden. Die Teilnehmerzahl bei Vereinsfeiern wurde drinnen wie draußen auf 50 beschränkt. Maximal zehn Personen dürfen sich laut Kontaktbeschränkung miteinander treffen. Kinder unter 14 Jahren sind wie Covid-19-Genesene und Geimpfte auch davon ausgenommen. Sie werden nicht mitgezählt.
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(skl/Foto: skl)