Die bis Ende Juni befristete bundesweite Corona-Notbremse tritt in dieser Woche auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge außer Kraft. Da die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 jetzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb des Grenzwertes 100 liegt, wird es ab 2. Juni 2021 mehrere Lockerungen geben, die auch den organisierten Sport betreffen. Das Landratsamt teilte dies am heutigen Montag mit. Somit kommt im hiesigen Landkreis die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Tragen. 

Demnach ist Kontaktsport von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, etwa auf Wiesen und anderen Freiflächen, ohne Corona-Tests gestattet.

Kontaktfreier Sport wäre zudem nicht mehr nur auf Außensportanlagen möglich, sondern auch in Innensportstätten. Kontaktsport auf Außensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen wieder erlaubt, gleiches gilt für kontaktfreien Sport in Innensportstätten. Die 30-Personen-Begrenzung gilt zudem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Tagesaktuelle, fachlich durchgeführte (negative) Corona-Tests sind für die Teilnehmer von Kontaktsport auf Außensportanlagen und kontaktfreien Sport in Sporthallen verpflichtend.

Die Kontakte der Beteiligten müssten drinnen wie draußen erfasst werden. Anleitungspersonen, Trainer bzw. Betreuer, benötigen beim Sport grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test. Zusätzlich dazu müssen beim Sport im Innenbereich alle Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test vorweisen. Kostenlose Tests gibt es z.B. in den rund 1.000 Testzentren in Sachsen, je nach Kapazität vor Ort auch jeweils mehr als nur einmal pro Woche möglich.

 

KEINE Testnachweise wären erforderlich …
… für Minderjährige beim kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen
bei Unter-Sechsjährigen generell sowie
… für vollständige Geimpfte (plus 14 Tage nach abschließender Impfung)
… und unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens 28 Tage nach positivem PCR-Test und maximal sechs Monate nach positivem PCR-Test) auch bei symptomfreien Covid-19-Genesenen.

 

Konkrete Informationen zu den seit heute auch für den Sport in Sachsen verbindlichen Hygieneauflagen (wie z.B. zur Nutzung von Duschen, Umkleiden und Toiletten in Sportstätten) stehen noch aus. Bislang gab es hierbei üblicherweise Informationen vor allem in der entsprechenden Allgemeinverfügung des Freistaates: 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

Ab 2. Juni sind überdies im hiesigen Landkreis wieder Zusammenkünfte von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten drinnen erlaubt. Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich dann draußen treffen. Die nächtliche Ausgangsperre ist aufgehoben. Ladengeschäften und Märkten dürfen ohne Terminvergabe öffnen. Die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich ist gestattet. 

Kulturstätten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen, auch weitere gewerbliche Freizeitaktivitäten im Außenbereich, u. a. Kletterparks, Kanutouren u.a., sind möglich. 

Tanzschulen u.a. können über den Einzelunterricht hinaus öffnen. 

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Was ab Mittwoch gilt, ist in der heute in Sachsen in Kraft getretenen Corona-Schutz-Verordnung nachzulesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-26.pdf

Weitere Lockerungen sind ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen vorgesehen. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lag der Wert am heutigen Montag bei 55,4. Die tagesaktuelle Inzident ist vormittags beim KSB unter www.kreissportbund.net nachzulesen.

(skl/Foto: skl)