Bund- und Länderregierungen haben am Mittwoch verschärfte Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und bekannt gegeben.
Von dem bis Ende November befristeten Lockdown ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit einem Verbot betroffen. Diese Regelungen gelten ab Montag, den 2. November 2020.
Auf dieser Grundlage wird der vom Landesverband HVS und seinen Gliederungen organisierte Handball-Spielbetrieb ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt. Dies teilte der HVS nun mit.
Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs richtet sich nach den weiteren gesetzlichen Regelungen, die im November durch Bund und Länder beschlossen werden. Dazu werden die zuständigen Gremien beraten und zu gegebenen Zeitpunkt informieren.
(hvs/skl/Foto: skl)