Der organisierte Fußballspielbetrieb in Sachsen wird bei Erreichen der Überlastungsstufe (Covid-19-Krankenhausbettenbelegung) unterbrochen. Darauf hat sich der Vorstand des Sächsischen Fußball-Verbandes bei einer Videokonferenz am Mittwochabend geeinigt. Aufgrund der Auswirkungen der neuen die bis 25. November 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums auf den organisierten Sport war der Vorstand außerplanmäßig zusammen gekommen um über den Umgang mit dem Landesspielbetrieb zu entscheiden.
Einer Beschlussvorlage stimmte der SFV-Vorstand mehrheitlich zu. Danach bleiben die Spiele für Frauen, Männer und den Nachwuchs auf Landesebene aber vorerst angesetzt.
Sollte die Überlastungsstufe aber an drei Tagen hintereinander erreicht werden, wird der Spielbetrieb eingestellt. Am Donnerstag waren 1.204 Betten auf Normalstationen mit Covid-19-Patienten belegt. Wird zum Beispiel dieser Grenzwert von 1.300 an drei Tagen in Folge überschritten, tritt die Überlastungsstufe in Kraft. Dann dürfen draußen gemäß der gesetzlichen Kontaktbeschränkungen zum besseren Infektionsschutz nur noch Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie maximal 2 Ungeimpfte aus 2 verschiedenen Hausständen miteinander trainieren.
Es gilt draußen aber kein 2G oder 3G. Die 3G-Regelung gilt jedoch ebenso wie die Kontaktbeschränkungen im Innenbereich. Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt drinnen stets 2G. Dann sind (negative) Tests als Nachweise für den Zutritt nicht mehr zulässig.
Für Zuschauer und Servicepersonal von Fußballspielen empfiehlt der SFV bereits jetzt die Einhaltung der 2G-Regel.
Für Spiele im Bereich Herren, Frauen, B-Junioren/-Juniorinnen, A-Junioren gilt: Die beiden Spielpartner treffen bis zum Vortag der auszutragenden Partie Absprachen untereinander sowie mit dem Schiedsrichter und dem Staffelleiter, ob die jeweilige Partie unter den gegebenen Umständen verordnungskonform ausgetragen werden kann.
Diese Absprache wird auch für alle Spiele der C-Junioren/Juniorinnen und jüngerer Altersklassen empfohlen, um abzusichern, dass sich Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter zusammen auf nicht mehr als zehn Personen ohne 2G-Nachweis aufsummieren.
Kann eine Einigung jeweils nicht erzielt werden oder bestehen begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Austragung, so kann ein Spiel nicht verordnungskonform ausgetragen werden und es erfolgt die Absetzung der Partie, ohne dass dies sportgerichtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Mehr: https://www.sfv-online.de/news/details/sfv-vorstand-fasst-beschluss/
In der Corona-Info-Sammlung des KSB sind alle relevanten tagesaktuellen Grenzwerte und wichtige Informationen zum Breitensport unter Pandemiebedingungen nachzulesen:
https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/
ERGÄNZUNG vom 10. November 2021:
(sfv/skl/kvfsoe/Foto: skl)