Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen.  

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat nunmehr eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann. 

Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung auf der Website des Landesportbundes: www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe 

Fragen dazu können Sie auch an den KSB richten, Tel.: 03501-49190-15. 

(skl/Foto: skl)