Die sächsische Staatsregierung hat erneut eine weitere Verlängerung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie trat am 13. August 2022 in Kraft und ist nun bis einschließlich 10. September 2022 befristet. Im Wesentlichen werden damit die bisherigen Schutzmaßnahmen verlängert. So etwa das Tragen von medizinischen Masken in Bussen und Bahnen. Für den Sport gibt es keine Verschärfungen. Er ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die angepasste Verordnung hier zum Nachlesen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AenderungsVO-22-08-04.pdf
(skl/Foto: skl)