Der Sächsische Landtag hat an diesem Mittwoch das Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen beraten und mit einer Stimmenmehrheit von 65 zu 50 bei drei Enthaltungen beschlossen. Somit können Beschäftigte ab dem 1. Januar 2027 drei Tage pro Jahr frei bekommen, wenn sie sich zum Beispiel beruflich qualifizieren, politisch weiterbilden oder für ihr Ehrenamt, etwa im Sportverein, fortbilden wollen. Ursprünglich waren fünf Tage gefordert worden, der Kompromiss der schwarz-roten Minderheitsregierung in Sachsen sah nun drei Tage Bildungsurlaub vor, der nun offiziell Qualifizierungszeit heißt.
„Die Einführung der Bildungszeit eröffnet künftig die Möglichkeit, Fortbildungen kompakter und gebündelt an Werktagen anzubieten – etwa für Lizenzverlängerungen“, begrüßt KSB-Vereinsberater Valentin Herlt (Aus- und Fortbildung) den Beschluss. „Auch in der Ausbildung können Lehrgänge dadurch strukturierter gestaltet werden. Perspektivisch trägt das dazu bei, Wochenendtermine zu entzerren und ehrenamtlich Engagierte spürbar zu entlasten.“
Sachsen war neben Bayern das bislang noch einzige Bundesland, in dem diese Bildungszeit nicht gesetzlich geregelt war. Zahlreiche Initiativen hatten mehr als 55.000 Unterschriften für einen Volksantrag gesammelt, damit das geändert wird. Der Landessportbund Sachsen und auch der KSB hatten das Vorhaben unterstützt. Der Antrag wurde nun als Gesetzesantrag behandelt. Diesem zufolge bekommen Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten pro freigestellten Arbeitstag 115 Euro erstattet.
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(skl/Foto: skl)
