Annahme von E-Rechnungen für Vereine wird ab 2025 Pflicht
Besonders wichtige Info auch für alle Sportvereine: Ab dem 1. Januar 2025 ist jeder (!) Verein verpflichtet, z.B. per E-Mail eingehende elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Auch Verträge gelten als Rechnung, wenn sie die dafür erforderlichen Angaben enthalten. Als „E-Rechnung“ gilt eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird…




