Besonders wichtige Info auch für alle Sportvereine: Ab dem 1. Januar 2025 ist jeder (!) Verein verpflichtet, z.B. per E-Mail eingehende elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Auch Verträge gelten als Rechnung, wenn sie die dafür erforderlichen Angaben enthalten. Als „E-Rechnung“ gilt eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine vollkommen automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Daher ist es auch sehr wichtig, dass Vereine über eine ausgewiesene E-Mailadresse tatsächlich erreichbar sind. Diese E-Mail-Adresse sollte im „VereinsPortal“ des Landessportbundes Sachsen hinterlegt sein.
Hintergrund dieser Pflicht ist die im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems bis zum Jahr 2028. Deutschland führt nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch die Regierungsparteien im März 2024 die E-Rechnungspflicht bereits ab dem 1.Januar 2025 ein.
Um den Übergang zu erleichtern, wurden Übergangsfristen festgelegt: Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung ausdrücklich zustimmen! Ansonsten ist dies nicht erlaubt. Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.
Hier weitere KOMPAKT-Infos zum Thema E-Rechnungspflicht: e-Rechnung-ab2025_INFOS
Für Rückfragen steht zudem Landessportbund-Mitarbeiter Florian Klöpping (E-Mail: Kloepping@sport-fuer-sachsen.de) zur Verfügung.
Darüber hinaus weist der KSB auf seine nächste Schatzmeister-Schulung hin, die am 5. November 2024 von 17 bis 20 Uhr im Bildungs- und Beratungszentrum des KSB im neu benannten Richard-Hofmann-Weg 3 am Freitaler Stadion des Friedens stattfinde. Das Thema E-Rechnung wird auch dort erläutert. Hier kann man sich direkt anmelden dafür: https://bildungsportal.sport-fuer-sachsen.de/detail-5038
(skl/Foto: skl)