Energiepreispauschale kann auch für Sportvereine relevant sein
Die neue Energiepreispauschale (EPP) gilt ab 1. September 2022 bundesweit. Der neue SACHSENSPORT des Landessportbundes Sachsen beschäftigt sich mit dem Thema auf Seite 26. Denn auch für Vereine, Übungsleiter und andere im Bereich Sport Tätige kann die EPP von Relevanz sein. Vorgesehen ist bei dem neuen Gesetz die Auszahlung eines Einmalbetrags von 300 Euro an…










