Erneut ist die 15-Kilometer-Regel im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gekippt worden. Nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz von unter 100 Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern hat das Landratsamt dies am Dienstagnachmittag mitgeteilt. Grundlage dafür sind die entsprechenden Vorgaben des Freistaates Sachsen. Als Relevanzwert werden die Inzidenz-Angaben des Robert-Koch-Instituts angewandt (heute: 63,5). Die Lockerung gilt ab dem heutigen Mittwoch im Landkreis. Ihre Dauer hängt vom dem Inzidenzwert 100 ab, der nicht überschritten werden darf.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis sei stabil, die entsprechende Lage in Pflegeeinrichtungen und Kliniken ebenso. Die Neuinfektionen in Schulen und Kitas seien auf niedrigem Niveau.

Auch Individualsport im Freien und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele eines weiteren Haushaltes werden nun unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie Beachtung der in Nachbarlandkreisen bzw. der Landeshauptstadt Dresden geltenden Bewegungsbeschränkungen wieder zugelassen. So ist beispielsweise ab sofort für Bewohner des Landkreises Joggen o. Ä. mit einer Person eines weiteren Haushaltes auch jenseits des Radius’ von 15 Kilometern vom eigenen Wohnbereich möglich.

 

Auf Nachfrage des KSB betont das Landratsamt zudem, dass Individualsport mit einer anderen Person und/oder Angehörigen des eigenen Haushaltes weiterhin nur im Freien möglich ist. Die Sportstätten bleiben gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Allerdings kann bei Beachtung der oben genannten Einschränkungen, Abständen und weiteren Hygieneregeln jegliche Sportart durchgeführt werden.

Man könnte also auch zum Beispiel zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Fußball im Freien spielen oder außerhalb des 15-km-Umkreises wandern gehen oder zusammen Rad fahren.

 

Die erweiterte Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages, also die Ausgangssperre, wird ebenfalls aufgehoben.

 

Tagesaktuelle Informationen des Landratsamtes und die entsprechenden Reglungen sind online nachzulesen unter:
https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html

 

(skl/Foto: skl)