Die sächsische Staatsregierung hat die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung trat am 28. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 18. Juni 2022 befristet.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit praktisch fort. Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab dem 28. Mai 2022 nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die neue Verordnung ist HIER nachzulesen.

Im organisierten Vereinssport gibt es bereits seit April 2022 keine pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen mehr. Das gilt also unter anderem auch für das Training, für Wettkämpfe und andere Sportveranstaltungen und ebenfalls für sämtliche Gremiensitzungen, egal ob drinnen oder draußen. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind tagaktuell nachzulesen auf unserer Homepage im Bereich „News“ unter „Informationen Corona“.

https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/.

(skl/Foto: skl)