Alle Vereine, die noch nicht die Verwendungsnachweise der Sportförderung 2021 beim KSB eingereicht haben, sind aufgefordert, dies dringend zu erledigen. Die Verwendungsnachweise müssen laut Sportförderordnung spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim KSB abgerechnet werden. Bei der Förderung von Sportmaterial und Sportgeräten ist zusätzlich der Nachweis mit einer Rechnungskopie zu belegen.

Sollten die Verwendungsnachweise nicht bis spätestens zum 31. Januar 2022 beim KSB vorliegen, ist die Förderung unaufgefordert zurückzuzahlen. Darüber hinaus ist dann eine Förderung für 2022 ausgeschlossen!

Auch die Anträge zur Sportförderung des KSB für das laufende Jahr 2022 müssen bis spätestens 31. Januar 2022 beim Kreissportbund abgegeben werden. Für Fragen: martin@kreissportbund.net oder: 03501-49190-11.

(skl/Foto: skl)