„2G plus“ heißt die neue Formel auf dem Weg zu weniger Einschränkungen in Sachsen. Wer also geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ getestet ist, darf sich auf mehrere Lockerungen im Alltag freuen. Für „Geboosterte“ (also Personen mit Auffrischungsimpfung) entfalle der Test.

Das Kabinett des Freistaates hat am Freitagabend die Eckpunkte für die neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese soll am 14. Januar 2022 in Kraft treten und bis 6. Februar 2022 gelten. Auf Grundlage der Beschlüsse des heutigen Bund-Länder-Gipfels hat die sächsische Regierung nun einige neue Lockerungen auf den Weg gebracht. Der Freistaat setzt dabei aber weiterhin auf optionale Verschärfungen, wenn die Situation in den Krankenhäusern wieder angespannter würde.

Für den Sport gibt es gleich mehrere gute Nachrichten: Die Altersgrenze für Sporttreibende (und Teilnehmer der außerschulischen Bildung) ist unabhängig von den Beschränkungen von 16 auf 18 Jahre angehoben worden. Der Landessportbund und auch der Kreissportbund hatten sich dafür ausgesprochen.

Wer 16 und 17 Jahre alt ist sowie negativ getestet wurde in der Schule oder eben bereits geimpft ist bzw. als genesen gilt, kann damit nach dem Eckpunkteplan des Kabinetts künftig auch wieder unabhängig der 2G- und 2Gplus-Zutrittbeschränkungen teilnehmen. In den Schulen finden regelmäßig pro Woche Corona-Schnelltests statt.

Zum anderen ist es unter Umständen möglich, dass Sportveranstaltungen stattfinden können, auch Innensportanlagen dürften dann öffnen unter 2G plus.

Es werde wohl außerdem eine noch nicht beschlossene Höchstgrenze für die Personenzahl der Teilnehmer geben, angedacht sei aktuell 250 bzw. eine 50-prozentige Auslastung maximal (etwa in Kinos oder auch Theatern).

Für den organisierten Sport, also den Vereinssport und nur für diesen im Bereich Sport, solle diese Öffnung laut Gesundheitsministerin Petra Köpping auch ohne Kapazitätsgrenze möglich sein.

Im privaten Sport gelten die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen weiter, also bis zu 10 Personen unter 2G ODER zwei Ungeimpfte aus maximal zwei Haushalten.

Obendrein dürften Außensportanlagen generell unter 2G und Innensportanlagen unter 2G plus öffnen. Dies würde auch für Fitnessstudios der Fall sein und draußen zum Beispiel nicht nur für Sportplätze, sondern auch für Skilifte gelten – mitunter schon ab kommenden Freitag.

Öffnungen wie diese im Bereich Sport wären bereits ab 14. Januar 2022 möglich, wenn die Grenzwerte bereits an drei Tagen in Folge in Sachsen (!) unterschritten worden sind. Die Grenzwerte sind eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 1.500, weniger als 1.300 belegte normale Krankenhausbetten oder weniger als belegte 420 Intensivbetten. Verschärfungen samt Schließungen sind dann wieder bei Überschreiten dieser Werte vorgesehen.

Sachsen habe einen (solchen) Sicherheitszuschlag in das neue Reglement eingebaut und gehe dabei „auf Nummer sicher, um einen neuen Lockdown zu verhindern“, erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer am Freitagabend. Die Bevölkerung in Sachsen sei im Vergleich zu anderen Bundesländern im Schnitt älter, die Impfquote ist mit rund 61 Prozent (vollständig Geimpften) am niedrigsten im Bundesländervergleich. Obendrein ist die neue Coronavirus-Variante Omikron ansteckender als die bislang vorherrschende Delta-Variante.

Inzidenzunabhängig dürfen sich indes ab dem 14. Januar 2022 bei Versammlungen 200 Personen treffen. Sind die oben genannten Grenzwerte unterschritten, sind (sogar) 1.000 Teilnehmer erlaubt. In gastronomischen Einrichtungen ist generell 2G plus vorgesehen. Für Tanzschulen sowie Aus- und Fortbildung soll bei einer Öffnung künftig 2G gelten.

Es gibt jedoch zudem ab 14. Januar 2022 in Sachsen eine Hot-Spot-Regelung, wie in anderen Bundesländern. Alle genannten Lockerungen entfallen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen über 1.500 liegt. Es dürfen sich dann aber – wie derzeit schon der Fall – weiterhin 10 geimpfte und/oder genesene Personen ODER insgesamt zwei ungeimpfte Erwachsene aus zwei Haushalten treffen.

Kinder und Jugendliche sind ausgenommen von der Beschränkung. Schulen sollen unter Beibehaltung von Hygiene-, Maskenschutz- und weiterer Maßnahmen offenbleiben.

In den kommenden Wochen gibt es noch Anhörungen zum angedachten neuen Regelwerk, am kommenden Mittwoch soll die Corona-Verordnung für Sachsen beschlossen werden.

(skl/Foto: skl)

 

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