Die Kinder- und Jugendarbeit ist oft das Herzstück der Vereinsarbeit. Dabei wollen wir euch unterstützen! Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Grundlagen zur Prävention von Kindeswohlgefährdung, Ansätze für Vereinskonzepte sowie Handlungsleitfäden. Bei Fragen, Unsicherheiten oder auch Anregungen zögert bitte nicht uns anzusprechen – wir beraten euch gern!

 

 

Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung

Hier findet ihr mögliche Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung. Wichtig ist, die Situation in ihrer Gesamtheit zu betrachten und Interpretationen zu vermeiden, um Fehleinschätzungen zu vermeiden. Wenn ihr euch unsicher seid, besprecht euch diskret mit einem weiteren Übungsleiter oder meldet euch gern bei uns für eine neutrale Einschätzung.

Äußere Erscheinung des Kindes

  • massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare unverfängliche Ursache
  • starke Unterernährung und/oder mangelnde Körperhygiene
  • mehrfach witterungsunangemessene oder wiederholt stark verschmutze Kleidung

Verhalten des Kindes

  • wiederholte oder schwer gewalttätige Übergriffe gegenüber anderen Personen
  • berauschter, benommener oder unkoordiniert wirkender Zustand
  • Äußerungen des Kindes, die auf Kindeswohlgefährung hinweisen
  • Aufenthalt zu altersunangemessenen Zeit und/oder an jugendgefährdenden Orten

Verhalten der Erziehungsperson

  • wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen bzw. gegenüber dem Kind
  • häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes
  • unbeschränkter Zugang zu Gewalt veherrlichenden oder pornographischen Medien
  • Isolierung des Kindes (z.B. durch Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
  • stark verwirrtes, berauschtes oder benommenes Erscheinungsbild einer Erziehungsperson

Familiäre Situation

  • Kind bleibt über längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in der Obhut ungeeigneter Personen,
  • Kind wird zur Begehung von Straftaten oder verwerflichen Taten eingesetzt

Wohnsituation

  • stark vermüllte oder verdreckte Wohnung mit Hinweisen auf äußere Gewaltanwendung
  • Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt
  • Fehlen einer kindgerechten Ausstattung der Wohnung

 

Handlungsleitfaden

Der folgenden Inhalte sind an den Handlungsleitfaden der Sportjugend Sachsen angelehnt und auch als solcher zu betrachten. Im Verdachtsfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, nicht alleine zu handeln und Interpretationen zu vermeiden. An oberster Stelle steht das Wohl des Kindes und der Schutz des Opfers.

1

DOKUMENTATION

» Anhaltspunkte und Informationen neutral, sachlich genau und ohne Interpretation dokumentieren
» kein Nachforschen / Nachfragen, Dokumentation sicher aufbewahren

2

Ansprechperson

» Vereinsvorstand, Kinderschutz-Beauftragter, Kreissportbund / Sportjugend konsultieren
» Situation und Dokumentation erläutern

3

Risikoeinschätzung

» gemeinsam mit Ansprechperson Situation analysieren & Gefahrenrisiko einschätzen
» eigenständige Klärung? Jugendamt? Externe Beratung?
» Ergebnisse & weitere Handlungsschritte dokumentieren

4

Mögliche Handlungsschritte

» Gespräch mit Eltern / Kinder & Hilfe anbieten
» Hinzuziehen eine externen Fachkraft Kinderschutz, Beratung mit Dachverband
» Meldung Jugendamt, Beratung über Einbezug von Polizei

 !

Im Notfall

» wenn sich Anhaltspunkte häufen, Hilfen durch Kind / Eltern abgelehnt werden, eigene Grenzen erreicht sind:
» Mitteilung an das Jugendamt bzw. Kinder- und Jugendnotdienst
» nicht ohne das Wissen der Eltern oder des Kindes handeln – es sei denn, dies erhöht die Gefahr
» medizinische Versorgung sicherstellen, spätestens jetzt Vereinsvorstand informieren