Es besteht in Sportstätten, egal ob unter freiem Himmel oder zum Beispiel in Hallen, keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen sogar zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht. Dies ergibt sich aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates zu den Hygieneregeln, die noch bis einschließlich 29. Juni 2020 gilt.
Doch es gibt demnach Bereiche, in denen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Dazu zählen öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse und regelmäßige Fahrdienste zum Zwecke des Transportes von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen. Außerdem muss noch immer Mund-Nasen-Bedeckung beim Aufenthalt in Geschäften und Läden getragen werden.
Das gelte ebenso für das Personal, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden oder soweit überhaupt kein Kundenkontakt besteht. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist laut den Vorgaben des Freistaates das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
In einigen Sportstätten, wie zum Beispiel in Schwimmhallen weisen die Betreiber darauf hin, dass Nutzer in bestimmten Bereichen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. So besteht Maskenpflicht für Besucher vom Eingang der Halle bis zum Spint. Vom Spint bis zum Schwimmbecken solle man ein Handtuch vor den Mund-Nasen-Bereich halten.
Abweichend von den in Sachsen ebenfalls noch geltenden Kontaktbeschränkungen, wo Treffen mit zwei Hausständen oder mit maximal zehn Personen erlaubt sind, ist zudem der Sportbetrieb im Freien unter Einhaltung der Hygieneregeln des Freistaates und der Empfehlungen der Fachverbände gestattet.
Sportvereine, aber auch Kommunen, sollten sich zudem bei sportartspezifischen Fragen unbedingt an die jeweiligen Fachverbände wenden und sich über die Aktualität der dortigen Empfehlungen informieren. Die Rücksprache kann wichtig sein für die Erstellung von Hygienekonzepten bzw. für die Nutzung von Sportstätten in Sachsen.
Diese Hinweise dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen.
(skl/Foto: skl)